Mietverwaltung von Wohnanlagen und Wohn- und Geschäftshäusern
Hierzu gehört die Verwaltung von reinen Mietwohnhäusern (oder Zinshäusern) – egal, ob es sich um drei oder 100 Wohnungen handelt. Es können aber auch Wohn- und Geschäftshäuser sein, in denen Läden oder Büros vermietet sind oder die selbst genutzt werden. Die Objekte können einem oder mehreren Eigentümern gehören. Im Rahmen der Verwaltung übernimmt Bellingrodt Immobilien folgende Aufgaben:
• Durchführung der Buchhaltung
• Verbuchung aller Umsätze (z.B. Mietzahlungen, Darlehen,
Betriebs- und Heizkosten, Eigentümerzahlungen)
• Erstellung von Monats-, Quartals- und Jahresabrechnungen
für die Eigentümer
• Erstellung von Heizungs- und Betriebskostenabrechnungen
• Führung von Kautionskonten
• Verbuchung aller Umsätze (z.B. Mietzahlungen, Darlehen,
Betriebs- und Heizkosten, Eigentümerzahlungen)
• Erstellung von Monats-, Quartals- und Jahresabrechnungen
für die Eigentümer
• Erstellung von Heizungs- und Betriebskostenabrechnungen
• Führung von Kautionskonten
• Einholung von Angeboten für Instandsetzungsmaßnahmen
• Beauftragung von Handwerkern zur Mängelbeseitigung
• Kontrolle der Hausmeister
• Korrespondenz mit Mietern und Handwerkern
• Vermietung von Wohnungen und Geschäften
• Durchführung des Mahnwesens
• Beauftragung von Handwerkern zur Mängelbeseitigung
• Kontrolle der Hausmeister
• Korrespondenz mit Mietern und Handwerkern
• Vermietung von Wohnungen und Geschäften
• Durchführung des Mahnwesens